Was bedeutet eigentlich Teilzeit?

Was antwortest du, wenn du gefragt wirst, was du beruflich machst? Vielleicht sagst du: „Ich arbeite in Teilzeit als xy im Unternehmen cd.“ Vielleicht noch ergänzt um das kleine Wörtchen „nur“. Ich arbeite „nur“ in Teilzeit. Aber was heißt denn Teilzeit eigentlich? Wikipedia sagt dazu: „Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer.“

Seit ich Kinder habe, habe ich Teilzeit in der Bank gearbeitet. Damit meine ich, ich habe nicht mehr die vollen 39 Stunden in der Woche gearbeitet. Meine Arbeitszeit bewegte sich von 22 Stunden an 3 Tagen bis zu 32 Stunden an 4 Tagen. Dass ich von 2015 bis Anfang 2023 nebenberuflich als Coach tätig war und da auch Arbeitsstunden leistete, lasse ich hier jetzt mal außen vor.

Mit diesem Blogartikel möchte ich dir zeigen, dass es viele Facetten von Teilzeit gibt und dir ein bisschen Hintergrundwissen liefern.

Ein Blick in die Geschichte

Die Industrialisierung führte zu einem „Normalarbeitstag“ von zuerst 10 Stunden, später 8 Stunden Arbeitszeit. Dadurch entwickelte sich auch die Arbeitsteilung. Der Mann geht Vollzeit arbeiten und sichert das Familieneinkommen, die Frau ist zu Hause und kümmert sich um Kinder und Haushalt. In den Zeiten des Wirtschaftswunders wurden Arbeitskräfte knapp und dringend gebraucht, erste Arbeitsplätze in Teilzeit entstanden. Das Recht auf Teilzeitarbeit wurde erst 2001 durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz geschaffen. Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verhindern.

Gibt es ein Recht auf Teilzeit?

Auch wenn es das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt, heißt es nicht, dass jeder ein Recht auf eine Beschäftigung in Teilzeit hat. Besonders kleine Unternehmen würde ein uneingeschränktes Recht auf Teilzeit hart treffen. Daher müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit du deine Arbeitszeit reduzieren kannst:

  • Du arbeitest länger als sechs Monate im Unternehmen
  • Dein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeitende

Damit du deine wöchentliche Arbeitszeit wirksam verringern kannst, musst du deinen Wunsch mindestens drei Monate vorher bei deinem Arbeitgeber ankündigen. Dabei solltest du angeben, wie viele Stunden du künftig arbeiten willst und wie du diese verteilen möchtest. Eine Begründung für deinen Teilzeitwunsch musst du übrigens nicht liefern.

Gut zu wissen: Dein Vorgesetzter muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich ablehnen. Tut er das nicht, tritt die Teilzeit in Kraft. Eine Ablehnung kann nur erfolgen, wenn wichtige betriebliche Gründe gegen Teilzeit sprechen, z. B. wenn die Arbeitsabläufe dadurch gestört werden oder unverhältnismäßig hohe Kosten für den Arbeitgeber entstehen würden.

Teilzeit nach der Elternzeit

Für viele Eltern, vermutlich vor allem für Mamas, geht der Weg nach der Elternzeit in eine Teilzeitbeschäftigung. Bis zum Mutterschutz arbeiten viele Vollzeit. Nach der Elternzeit ist es häufig schon aufgrund fehlender Ganztagsbetreuung nicht möglich, die alte Arbeitszeit beizubehalten. Was ist hierbei zu beachten? Auch bei der Rückkehr nach der Elternzeit gilt, dass der Wunsch nach Teilzeit drei Monate vorher geäußert werden muss. Du solltest also frühzeitig mit deinem Arbeitgeber über deine Rückkehr an den Arbeitsplatz sprechen, am besten schon bevor du in Mutterschutz gehst. 

Teilzeit während der Elternzeit

Du kannst aber auch schon während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Auch hierüber solltest du frühzeitig mit deinem Arbeitgeber sprechen. Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen, wie bei einer generellen Arbeitszeitverkürzung (15 Beschäftigte im Unternehmen, mehr als 6 Monate Arbeitsverhältnis). Die Wochenarbeitszeit muss zwischen 15 und 32 Stunden liegen, wobei sich die 32-Stunden in der Regel auf den Monatsdurchschnitt beziehen.

Nach der Elternzeit wird dein Arbeitsverhältnis normal fortgesetzt. Das heißt, hast du vorher Vollzeit gearbeitet, erhöht sich dann deine Arbeitszeit wieder. Wenn du weiterhin in Teilzeit arbeiten möchtest, musst du das auch wieder entsprechend beantragen.

Teilzeit hat viele Gesichter

Schon an meinem Beispiel am Anfang dieses Artikels siehst du, dass es viele unterschiedliche Facetten gibt. Und der Alltag hält in jeder Ausgestaltung unterschiedliche Herausforderungen bereit. Die 32 Stunden hätte ich ohne die Unterstützung von den Omas nicht arbeiten können. Ich habe zwei Tage länger gearbeitet, an diesen Tagen haben sich die Omas um die Kinder gekümmert, Schwiegermama am Dienstag, meine Mama am Donnerstag. An den beiden anderen Tagen habe ich die Kinder abgeholt. Montag war mein freier Tag. Du siehst, mein Mann kam in diesem Modell gar nicht vor, denn Teilzeit als Mann ist bei seinem Arbeitgeber eher unüblich gewesen.

22 Stunden habe ich in der ersten Elternzeit gearbeitet. Ich wollte erstmal sehen, wie arbeiten mit Kind überhaupt funktionieren kann und abwarten, wie sich unsere Tochter in der Krippe eingewöhnt. In der zweiten Elternzeit fing ich mit ähnlichem Stundenumfang an und erhöhte dann sukzessive bis ich bei 4 „vollen Tagen“ angekommen bin. So konnte ich eine neue Stelle übernehmen, das Arbeiten machte mir Spaß und dank funktionierender Betreuung war es auch möglich. So hatte ich dann einen Teilzeitvertrag auch nach der Elternzeit, aber immer mit einer Befristung, um mir die Möglichkeit der Veränderung einfacher offen zu halten.

Früher war Teilzeit für mich gleichgesetzt mit Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr zu arbeiten. Da hatte ich mit meinem Arbeitgeber und den vielen Möglichkeiten echt Glück. Hier konnte ich meine Arbeitszeit wirklich flexibel mit meinem Vorgesetzten vereinbaren und an meine Bedürfnisse anpassen. So reduzierte ich seit 2018 kontinuierlich meine Arbeitszeit wieder von den 32 Stunden auf zuletzt 24 Stunden. Ein längerer Fahrtweg ins Büro und immer mehr Coachingaufträge weckten bei mir den Wunsch nach einer Arbeitszeitreduzierung. Meinen 4 Arbeitstagen bin ich treu geblieben, den bankfreien Montag wollte ich nicht mehr hergeben. Zuerst nutzte ich diesen Tag für Hausarbeit, ab 2015 zunehmend für meine Selbstständigkeit.

Es gibt also viele Möglichkeiten von Teilzeit und nicht jeder versteht darunter das gleiche. Wenn du also das nächste Mal gefragt wirst, wo du arbeitest, antwortest du vielleicht etwas ausführlicher, was deine Arbeitszeiten angeht. Und spare dir in jedem Fall das Wörtchen „nur“ 😉

Wenn du mit deinem Arbeitszeitmodell unzufrieden bist, dann überlege in Ruhe, was du dir wünschst. Besprich das dann mit deinem Partner und wenn du dir sicher bist, was du möchtest, gehe auf deine Vorgesetzte oder deinen Vorgesetzten zu. Wenn du dir unsicher bist, wie du das am besten anstellst, schreib mir gerne. Ich unterstütze dich dabei.

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